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Unternehmergesellschaft

Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine spezielle Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Im Gegensatz zur GmbH erfordert die Gründung einer UG kein Mindestkapital von 25.000 Euro, sondern kann bereits mit einem Euro gegründet werden. Aus diesem Grund wird sie oft als "Mini-GmbH" oder "1-Euro-GmbH" bezeichnet.

Die UG ist besonders attraktiv für Gründer kleiner Unternehmen, die sich vor der persönlichen Haftung schützen möchten, die mit einem Einzelunternehmen verbunden ist.

Die offizielle Bezeichnung der UG lautet entweder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)". Die Abkürzung "haftungsbeschränkt" darf nicht weggelassen werden.

Einige Unterschiede zur GmbH sind:

  • Kapitalrücklagen: Eine UG muss 25 Prozent ihres Gewinns als Rücklagen ansammeln, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dies schützt einerseits die Gläubiger und erleichtert andererseits die spätere Umwandlung in eine GmbH.
  • Kapitaleinzahlung: Bei der Gründung einer UG muss das gesamte Stammkapital eingezahlt werden.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GmbH, GmbH & Co.KG, KG und OHG eingesehen werden.