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GbR

GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine private Personengesellschaft, die keinen Handelszweck, sondern ausschließlich einen gewerblichen Zweck verfolgen darf.

Sie wird häufig von Freiberuflern für gemeinschaftliche Praxen oder Sozietäten genutzt.

Die Gesellschafter einer GbR haften sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen. Gleichzeitig haben sie einen direkteren Einfluss auf das Unternehmen im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen.

Aufgrund ihrer unkomplizierten Formvorschriften und Anforderungen erfreut sich die GbR auch bei Existenzgründern großer Beliebtheit. Weitere Vorteile der GbR als Personengesellschaft sind zum Beispiel:

  • Es wird kein Mindestkapital benötigt
  • Es genügt ein formfreier schriftlicher oder mündlicher Gesellschaftsvertrag
  • Sie besitzt eine einfache Buchführung
  • Durch private Haftung hohes Ansehen bei Kreditinstituten

Die Nachteile einer GbR sind:

  • Die Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
  • Außer in Form eines Kleingewerbes ist kein Gewerbebetrieb möglich
  • Es muss eine einstimmige Beschlussfassung berücksichtigt werden
  • Die Gewinne werden privat besteuert

Wird ein Handelsgewerbe im Rahmen einer GbR betrieben, wird diese automatisch zu einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) umfirmiert. Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GmbH, GmbH & Co.KG, KG und OHG eingesehen werden.