Squeeze-Out
Der Begriff Squeeze-Out beschreibt das Vorgehen des Hauptaktionärs eines Unternehmens, um Minderheitsaktionäre aus dem Unternehmen zu drängen und so die volle Kontrolle zu erlangen.
Dieser Prozess unterliegt spezifischen rechtlichen Regelungen, die im Aktiengesetz sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz festgelegt sind. Gemäß diesen Vorschriften müssen die herausgedrängten Minderheitsaktionäre eine angemessene Barabfindung erhalten.
Es gibt drei Hauptformen des Squeeze-Outs nach deutschem Recht:
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Aktienrechtlicher Squeeze-Out: Der Hauptaktionär muss mindestens 95 Prozent des Grundkapitals halten und kann jede natürliche oder juristische Person sein.
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Übernahmerechtlicher Squeeze-Out: Dies tritt auf, wenn ein Unternehmen ein anderes erwirbt und mindestens 90 Prozent des Kapitals übergeht. Danach kann der Squeeze-Out für die verbleibenden 10 Prozent erfolgen.
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Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out: Er findet statt, wenn eine Fusion zwischen Muttergesellschaft und Tochterunternehmen stattfindet und mindestens 90 Prozent des Kapitals vereinigt werden.
Die Durchführung eines Squeeze-Outs erleichtert oft die Entscheidungsfindung in Hauptversammlungen und trägt zur Effizienz bei. Jedoch trägt der Hauptaktionär durch seine Beteiligung auch das größte unternehmerische Risiko.