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NDA

NDA (Non Disclosure Agreement)

Ein Non-Disclosure Agreement (NDA), auch als Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt, wird im Rahmen eines M&A Prozesses verwendet, um die Vertraulichkeit von Insiderinformationen zu gewährleisten.

Typischerweise wird das NDA von potenziellen Investoren im Verlauf eines Bieterverfahrens unterzeichnet.

Insiderinformationen umfassen vertrauliche Daten, die nicht an Dritte oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden sollen. Diese Informationen sind vor dem Informationsaustausch nicht allgemein zugänglich oder bekannt. Die Verkaufsabsicht selbst und Gespräche über mögliche Transaktionen gelten ebenfalls als vertrauliche Informationen.

Das NDA enthält üblicherweise:

  • Die Gültigkeitsdauer der Vereinbarung und die beteiligten Parteien
  • Die Definition vertraulicher Informationen
  • Regeln zur Nutzung dieser Informationen
  • Bestimmungen zu Kontakten und Abwerbeverboten
  • Angaben zu Vertragsstrafen und Schadensersatz

Der Wunsch des Verkäufers nach größtmöglicher Vertraulichkeit ist verständlich, da eine vorzeitige Bekanntgabe der Verkaufsabsicht den Marktwert und die Erfolgschancen der Transaktion erheblich beeinträchtigen kann.

Das NDA stellt sicher, dass potenzielle Käufer das gewonnene Insiderwissen über das Unternehmen nicht über die vereinbarten Richtlinien hinaus nutzen, an Wettbewerber verkaufen oder Mitarbeiter abwerben können.

Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann auch vertrauliche Informationen beider Vertragsparteien abdecken, was in der Regel als "gegenseitig" oder "mutual" bezeichnet wird.

Der Vertrag definiert auch Ausnahmen von der Vertraulichkeit, die Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten sowie Vertragsstrafen. Er sieht vor, dass alle während des Prozesses zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen auch vertraulich zu behandeln sind, falls kein Unternehmensverkauf zwischen den Parteien zustande kommt.

Lesen Sie im Artikel "Unternehmensverkauf Schritt für Schritt" mehr über den detaillierten Ablauf eines Unternehmensverkaufs.