Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer wird bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten erhoben und betrifft auch Betriebsvermögen. Eine Schenkung liegt vor, wenn jemand eine andere Person durch die Übertragung seines Vermögens bereichert, ohne eine Gegenleistung zu erhalten und beide Parteien dem zustimmen.
Die Höhe der Schenkungsfreibeträge, also der Betrag, der von der Schenkungsteuer befreit ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad des Beschenkten ab.
Es gibt drei Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Diese umfasst Eltern, Kinder, Ehepartner und Enkel.
- Steuerklasse II: Hierzu zählen Geschwister.
- Steuerklasse III: Diese beinhaltet alle anderen Personen, die nicht in die vorherigen Steuerklassen fallen.
Nach Abzug des Freibetrags, der für Ehepartner bis zu 500.000 Euro betragen kann, wird die Steuer berechnet.
Der Hauptunterschied zwischen der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer besteht darin, dass bei der Schenkungsteuer beide Parteien noch am Leben sind. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer und die steuerliche Behandlung ähnelt weitgehend der Erbschaftsteuer.