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KG

KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt.

In einer KG haftet mindestens ein Gesellschafter (der Komplementär) persönlich und unbeschränkt, während mindestens ein weiterer Gesellschafter (der Kommanditist) nur beschränkt haftet. Auch juristische Personen können die Rolle des Komplementärs oder des Kommanditisten einnehmen.

Die Haftsumme des Kommanditisten muss im Handelsregister eingetragen werden.

Die Position des Komplementärs entspricht im Wesentlichen der Gesellschafterstellung in einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), während die des Kommanditisten der eines GmbH-Gesellschafters ohne Geschäftsführungsbefugnis ähnelt. Somit ist die KG eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft.

Die Vorteile einer Kommanditgesellschaft sind:

  • Hohe Kreditwürdigkeit
  • Kommanditist bietet breite Kapitalbasis
  • Eignet sich für Familiengesellschaften
  • Dem unbeschränkt Haftenden obliegt die Geschäftsführung

Die Nachteile einer Kommanditgesellschaft sind:

  • Starkes Vertrauensverhältnis notwendig, da Komplementäre Einzelvertretungsmacht besitzen
  • Uneinigkeiten können den Bestand der Gesellschaft gefährden
  • Volle unbeschränkte Haftung der Komplementäre
  • Nachfolgeprobleme, falls Testament und Gesellschaftsvertrag sich unterscheiden
  • Kommanditist kann trotz Haftungsbegrenzung großen Einfluss nehmen

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GmbH, GmbH & Co.KG, KG und OHG eingesehen werden.