Körperschaftsteuer
Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) legt die Besteuerung des steuerpflichtigen Einkommens von juristischen Personen fest, darunter fallen:
- Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
- Vereine
- Anstalten
- Stiftungen
Der derzeitige Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt 15 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie die Gewerbesteuer, deren Höhe von der jeweiligen Kommune festgelegt wird. Insgesamt beläuft sich der Steueranteil auf etwa 30 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Von der Körperschaftsteuer befreit sind:
- Politische Parteien
- Gemeinnützige und kirchliche Körperschaften
- Unternehmen des Bundes
Die Körperschaftsteuer bildet das Pendant zur Einkommenssteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.