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Einkommensteuer

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer gilt in Deutschland als direkte Gemeinschaftsteuer und wird auf das zu versteuernde Einkommen von natürlichen Personen erhoben. Sie zählt zu den bedeutendsten Einnahmequellen des Staates.

Zu den versteuernden Einkommen gehören u.a.:

  • Einkünfte als Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

Folgende Prinzipien sind im Einkommensteuergesetz (EStG) festgesetzt:

  • Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Nach individueller Leistung
  • Welteinkommensprinzip: Besteuerung des internationalen Einkommens im Land des Wohnsitzes
  • Nettoprinzip: Nur Nettoeinnahmen, abzüglich Werbekosten und Betriebsausgaben, werden besteuert
  • Prinzip der gestaffelten Steuersätze: Steuersatz steigt progressiv mit steigendem Einkommen (Deutschland)
  • Periodizitätsprinzip: Versteuerung unabhängig getrennt nach Perioden

Das Gegenstück zur Einkommensteuer ist für Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer.