AG
Eine Aktiengesellschaft, bekannt als AG, repräsentiert eine Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Die Aktionäre, die Gesellschafter der AG, bringen üblicherweise Kapitaleinlagen ein, um sich am Aktienkapital zu beteiligen. Dadurch wird das Grundkapital auf Aktien aufgeteilt und die Haftung der Kapitalgeber beschränkt sich in der Regel auf ihre Einlagen, was von persönlicher Haftung absieht.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen für einen Börsengang können die Aktien einer AG auch an der Börse gehandelt werden.
Vorteile einer Aktiengesellschaft
Durch die Standardisierung und Verteilung der Unternehmensanteile ist es häufig einfacher, eine beträchtliche Menge an Kapital von einer Vielzahl von Kapitalgebern zu beschaffen. Dies erleichtert den Zugang zu Finanzmitteln für das Unternehmen. Für Aktionäre ist es gleichzeitig unkomplizierter, ihre Anteile zu handeln, da sie die Aktien jederzeit an der Börse verkaufen können. Dies bietet Flexibilität und Liquidität für Investoren. Zusätzlich führt die Struktur einer Aktiengesellschaft zu einer Trennung zwischen der Geschäftsführung, üblicherweise dem Vorstand, und der Kapitalbereitstellung durch die Aktionäre.
Aufbau einer AG
Die Hauptversammlung setzt sich aus Aktionären und Vertretern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat besteht aus Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Vorstand setzt sich aus Personen zusammen, die vom Aufsichtsrat ernannt werden.
Die unterschiedlichen Funktionen der einzelnen Organe sind klar voneinander abgegrenzt und gewährleisten damit die reibungslose Funktionsweise der Aktiengesellschaft.
Obwohl die Rechtsform der AG hauptsächlich von großen Unternehmen verwendet wird, finden sich auch größere mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen, die diese Rechtsform annehmen.
Weitere Rechtsformen können in den Artikeln über GbR, GmbH, GmbH & Co.KG, KG, OHG und UG eingesehen werden.