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GmbH & Co. KG

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft, bei der die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine GmbH ist. Dadurch vereint sie Merkmale sowohl einer Personen- als auch einer Kapitalgesellschaft und betreibt ein Handelsgewerbe.

Obwohl der persönlich haftende Gesellschafter theoretisch unbeschränkt haftet, bleibt die Haftung begrenzt, da die GmbH nur mit ihrem eigenen Vermögen haftet.

Diese Struktur ermöglicht es, die beschränkte Haftung einer Kapitalgesellschaft mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft zu kombinieren. Zusätzlich bietet die GmbH & Co. KG aufgrund der Kommanditeinlagen flexiblere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, weshalb sie im Mittelstand vermehrt genutzt wird.

Des Weiteren erleichtert die GmbH & Co. KG die Nachfolgeregelung, da im Falle des Todes eines natürlichen Gesellschafters normalerweise ein Haftungsrisiko für die Erben entsteht. Durch die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft als Komplementärin entfällt dieses Risiko.

Die Vorteile der Gründung einer GmbH & Co. KG sind:

  • Haftungsbeschränkung, durch das unbeschränkte Haften der GmbH mit dem gesamten Vermögen
  • Erleichterte Nachfolgeregelung
  • Nicht-Gesellschafter können Geschäftsführer der involvierten GmbH sein

Die Nachteile einer GmbH & Co. KG sind:

  • Höhere Verwaltungskosten, da sowohl für die GmbH, als auch für die GmbH & Co. KG eine Buchführungspflicht besteht, Jahresabschlüsse erstellt und Steuererklärungen abgegeben werden müssen.
  • Publizitätspflicht: Eine GmbH & Co. KG ist dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse offenzulegen.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GbR, GmbH, KG und OHG eingesehen werden.