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Einzelunternehmen

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen bezeichnet jegliche Unternehmen, die von einer einzelnen Person gegründet wurden.

Wenn Gewerbetreibende oder Freiberufler sich selbstständig machen, gründen sie ihr eigenes Einzelunternehmen und fungieren als deren Inhaber.

Ein Einzelunternehmen kann von jeder natürlichen Person gegründet werden, auch ohne beträchtliche finanzielle Rücklagen, da die persönliche Haftung unbeschränkt ist und auch das private Vermögen umfasst.

Gemäß § 1 Abs. 1 oder § 2 des Handelsgesetzbuchs wird die Person dann als Kaufmann eingestuft. Wenn die Tätigkeit keine kaufmännische Geschäftstätigkeit erfordert, wird sie gemäß § 1 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs als Kleingewerbetreibender betrachtet.

Ein Eintrag im Handelsregister ist erst erforderlich, wenn der Einzelunternehmer die Kaufmannseigenschaft erlangt. Normalerweise arbeitet ein Einzelunternehmer allein, aber es besteht auch die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen.