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Insolvenz

Insolvenz

Insolvenz tritt ein, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, was bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist und nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um wirtschaftlich aktiv zu bleiben.

Im deutschen Insolvenzrecht gelten als Insolvenztatbestände die Zahlungseinstellung und (besonders bei Kapitalgesellschaften) die Überschuldung, wobei beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Eine alleinige Überschuldung führt nach deutschem Recht nicht automatisch zur Insolvenz und kann beispielsweise durch ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren behoben werden.

Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt und zielt darauf ab, soweit möglich, die Fortführung des Unternehmens sicherzustellen. Falls dies nicht möglich ist, wird das Hauptziel, die bestmögliche Befriedigung der Gläubigerforderungen, verfolgt.