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Teileinkünfteverfahren

Teileinkünfteverfahren

Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist ein steuerliches Verfahren, das zur Besteuerung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften wie Gewinnausschüttungen oder Dividenden sowie Veräußerungsgewinnen durch den Verkauf von Geschäftsanteilen angewendet wird.

Im Gegensatz zur regulären Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer erlaubt das TEV eine steuerbefreiung von 40 Prozent der Kapitaleinkünfte, während die verbleibenden 60 Prozent besteuert werden. Die Anwendung des TEV hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft und die Herkunft der Einkünfte.

Mit dem TEV können 60 Prozent der Kosten, die mit den Kapitaleinkünften in Verbindung stehen, als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies ermöglicht eine Steuerersparnis, insbesondere bei hohen Einkommensteuersätzen. Zudem können weitere Ausgaben, die direkt mit den Kapitaleinkünften verbunden sind, berücksichtigt werden, um zusätzliche Steuern zu sparen.

Ein Nachteil des TEV ist jedoch, dass bei seiner Anwendung der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr genutzt werden kann. Dennoch überwiegen oft die Steuervorteile durch das TEV im Vergleich zu den Einsparungen durch den Sparer-Pauschbetrag.