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Asset Deal

Asset Deal

Generell stehen beim Erwerb eines Unternehmens zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Asset Deal und der Share Deal. Beim Share Deal werden Anteile eines Unternehmens im Rahmen eines Verkaufsprozesses übertragen.

Im Gegensatz dazu beinhaltet ein Asset Deal den Kauf des Vermögens einer Firma, einschließlich aller Vermögenswerte wie Immobilien oder beweglicher Güter, durch den Käufer.

Die einzelnen übertragenen Wirtschaftsgüter können dabei grundsätzlich:

  • materielle Wirtschaftsgüter, wie Grundstücke, Gebäude und Maschinen
  • immaterielle Wirtschaftsgüter, wie Patente, Lizenzen und
  • weitere Rechtsverhältnisse sein.

Dabei fallen sowohl Körperschaftsteuer als auch Gewerbesteuer auf den erzielten Veräußerungsgewinn an.

Der Unternehmer überträgt entsprechend sein Vermögen auf den Käufer, wobei Letzterer jedoch keine Verantwortung für die Schulden des Unternehmens übernimmt.

Im Rahmen eines Asset Deals müssen nicht alle Vermögensgegenstände übertragen werden. Die übrigen Vermögensgegenstände verbleiben im Eigentum des Verkäufers und können entweder weiterhin selbst genutzt oder an andere Käufer veräußert werden.

Im Allgemeinen gestaltet sich ein Asset Deal aufwändiger als ein Share Deal, da hier jedes einzelne Wirtschaftsgut bewertet und aufgeführt werden muss. Der Käufer hat die Freiheit, auszuwählen, welche Vermögenswerte er erwerben möchte und welche nicht.

Für weitere Informationen zum Share Deal besuchen Sie bitte den entsprechenden Artikel.