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Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft

Eine Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen mit dem Ziel, einen Unternehmenszweck zu realisieren, wird als Kapitalgesellschaft bezeichnet. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft durch Haftungsbeschränkung gekennzeichnet.

Weitere charakteristische Merkmale, die eine Kapitalgesellschaft auszeichnen und sie von einer Personengesellschaft abgrenzen, sind unter anderem:

  • Rechtsstellung: Eine Kapitalgesellschaft ist eine eigenständige rechtliche Einheit, deren Mitglieder Rechte und Pflichten haben, über Vermögen verfügen und vor Gericht handeln können.
  • Gründung: Die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert eine Kapitaleinlage, deren Höhe je nach Art der Gesellschaft bis zu 50.000 Euro betragen kann.
  • Führung: Die Leitung einer Kapitalgesellschaft obliegt in der Regel einem Geschäftsführer, nicht den Gesellschaftern selbst.
  • Haftung: Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit ihrem Privatvermögen, im Gegensatz zur Haftung in einer Personengesellschaft.

Folgende verschiedene Formen von Kapitalgesellschaften gibt es:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA)

Die Vorzüge einer Kapitalgesellschaft beinhalten die beschränkte Haftung auf das Firmenvermögen, ein angesehenes öffentliches Image sowie die Möglichkeit zur Übertragung von Unternehmensanteilen.

Auf der anderen Seite können als Nachteile unter anderem der aufwendige Buchführungsaufwand und die Erfordernis einer Kapitaleinlage genannt werden.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln GbR, AG, GmbH, GmbH & Co.KG und KG eingesehen werden.