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OHG

OHG

Die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine Form der Personengesellschaft, die aus dem Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern besteht.

Ihr Zweck liegt im Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinsamen Firma, die im Handelsregister eingetragen werden muss.

Jeder Gesellschafter haftet für die Schulden der OHG nicht nur mit dem eingebrachten Gesellschaftsvermögen, sondern auch unbeschränkt mit seinem persönlichen Privatvermögen.

Diese unbeschränkte Haftung der Gesellschafter macht die OHG für Investoren und Kreditgeber sehr attraktiv. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass im Gegensatz zu einer GmbH kein Mindestkapital zum Zeitpunkt der Gründung erforderlich ist.

Dennoch birgt diese Rechtsform ein erhöhtes Haftungsrisiko für die Gesellschafter, weshalb sie zunehmend von haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen wie der GmbH oder der GmbH & Co. KG abgelöst wird.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GmbH, GmbH & Co.KG und KG eingesehen werden.