Eigenkapital
Eigenkapital bezeichnet jenen Anteil des Kapitals eines Unternehmens, der aus den finanziellen Mitteln der Eigentümer stammt, aus gebildeten Rücklagen resultiert oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen verbleibt (Selbstfinanzierung).
Arten des Eigenkapitals:
- Gezeichnetes Kapital: Aktiengesellschaften oder GmbH sind bei ihrer Gründung zum Nachweis von Höhe 25.000 Euro Eigenkapital verpflichtet.
- Kapitalrücklagen: Entstehen beispielsweise durch die Ausgabe von Aktien.
- Gewinnrücklagen: Werden aus dem jährlichen Gewinn einbehalten.
- Gewinnvortrag/ Verlustvortrag: Gebildet aus dem Rest des Vorjahres-Gewinnes/ -Verlustes.
- Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag: ergibt sich aus dem Gewinn/Verlust nach Abzug aller Steuern.
Das Gegenteil zum Eigenkapital bildet das Fremdkapital, welches sich aus finanziellen Mitteln Dritter zusammensetzt. Zusammen bilden Eigen- und Fremdkapital das Gesamtkapital eines Unternehmens.
Bilanziell ergibt sich das Eigenkapital als Differenz zwischen dem gesamten Vermögen des Unternehmens und seinen Schulden. Aufgrund seiner potenziell langfristigen Verfügbarkeit und des Fehlens fester Zinsverpflichtungen trägt das Eigenkapital zur finanziellen Stabilität eines Unternehmens bei und dient als Puffer gegen Überschuldung in schwierigen Zeiten.
Eine hohe Eigenkapitalquote verbessert in der Regel die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bei Banken, da es sich hauptsächlich aus eigenen Mitteln finanziert und somit weniger Schulden hat. Dies schafft Unabhängigkeit von externen Kapitalgebern und ermöglicht es, Fremdkapital aufzunehmen.
Jedoch sind die Kosten für Eigenkapital in der Regel höher als die für Fremdkapital, da Investoren für das Tragen des Unternehmensrisikos eine Risikoprämie verlangen. Außerdem können Fremdkapitalzinsen steuerlich abgesetzt werden, während das Eigenkapital versteuert werden muss.