Welche Steuern fallen beim Unternehmensverkauf an?
Steuerliche Aspekte beim Verkauf von Unternehmen sind unerlässlich, aber oft komplex. Dieser Fachartikel bietet einen übersichtlichen Einblick in die relevanten Steuerarten für Unternehmer, insbesondere im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge.
Es reicht jedoch nicht aus, sich nur mit den potenziellen Steuern vertraut zu machen. Um die relevanten Steuern für Ihre spezifische Unternehmensnachfolge zu ermitteln, müssen sie in den Kontext gesetzt werden. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Nachfolge (entgeltlich oder unentgeltlich, intern oder extern) und der Rechtsform des Unternehmens.
Darüber hinaus bietet der Artikel Einblicke, wie man beim Verkauf eines Unternehmens Steuern optimieren kann und wie man rechtzeitig eine Steuervorsorge plant.
Steuerarten Folgende Steuerarten können bei der Unternehmensnachfolge
anfallen: - Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer: Je nach Freibetrag kann entgeltlich oder unentgeltlich vererbt werden. - Einkommensteuer: Sofern man als natürliche Person ein Einkommen erhält, fallen darauf Steuern an. - Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer: Sofern eine juristische Person (z.B. eine GmbH) ein Einkommen erhält, fallen darauf Steuern an. - Betriebliche Steuern, wie bspw. die Umsatzsteuer.
Steuern sparen bei der Unternehmensnachfolge, bzw. dem Unternehmensverkauf
Interne Unternehmensnachfolge
Bei der internen Unternehmensnachfolge treten die Nachkommen des Unternehmers die Nachfolge an. Dies geschieht in der Regel bei Familienunternehmen.
Sie können darüber nachdenken, Ihr Unternehmen zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen zu verschenken. Innerhalb von zehn Jahren können Sie bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei verschenken. Das nennt man den Freibetrag. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt davon ab, wie eng Sie mit der Person verbunden sind, der Sie das Unternehmen schenken. Im Glossareintrag Schenkungsteuer können Sie mehr darüber erfahren. Wenn Sie das Unternehmen vererben, gibt es ebenfalls Freibeträge, also bestimmte Beträge, die Sie steuerfrei weitergeben können. Auch hier hängt die Höhe des Freibetrags davon ab, wie nah Sie mit der Person verwandt sind, die das Unternehmen erbt. Im Glossareintrag Erbschaftsteuer können Sie mehr darüber erfahren. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über diese Regeln zu informieren und gegebenenfalls Expertenrat einzuholen, um keine Steuern zu zahlen, die hätten vermieden werden können.
Externe Unternehmensnachfolge
Bei der externen Unternehmensnachfolge wird das Unternehmen an strategische Käufer, Finanzinvestoren oder private Käufer (MBI-Kandidaten) verkauft.
Mit einer Holding-Struktur können Steuern gespart werden, z.B. wenn Sie die zu verkaufende GmbH in einer Holding halten und über diese veräußern.
- Für Privatpersonen beträgt die Einkommensteuer in der Regel etwa 25%.
- Für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften liegt die Einkommensteuer oft über 25%, zuzüglich der Gewerbesteuer.
- Bei einer GmbH oder Holdinggesellschaft beträgt die Körperschafts- und Gewerbesteuer in der Regel 1,5%.
Die Besteuerung hängt hauptsächlich von der Beteiligungsstruktur ab. In den meisten Fällen wird empfohlen, im Voraus eine Holding-GmbH zu gründen, da dabei nicht nur Veräußerungsgewinne, sondern auch laufende Gewinnausschüttungen nahezu steuerfrei sind.
Fazit Um sich effektiv auf die Geschäftsabgabe vorzubereiten, ist es ratsam,
sich frühzeitig mit dem Thema Unternehmensnachfolge zu befassen. Hierbei ist es wichtig zu entscheiden, ob eine interne oder externe Nachfolge angestrebt wird, da dies bestimmt, welche Steuerarten relevant sind. Eine rechtzeitige Vorbereitung des Nachfolgeprozesses und die gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema Steuervorsorge können Ihnen Vorteile aus verschiedenen Steuervergünstigungen verschaffen und somit dazu beitragen, Steuern zu reduzieren.