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Unternehmensteuer

Unternehmensteuer: Ein Überblick über die steuerlichen Verpflichtungen von Unternehmen

Der Begriff "Unternehmensteuer" umfasst die Gesamtheit aller Steuern und Abgaben, die ein Unternehmen im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit an den Fiskus abführen muss. Die Unternehmensbesteuerung ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das für Unternehmer und Geschäftsführer von zentraler Bedeutung ist. Denn die Höhe der Steuerlast hat unmittelbaren Einfluss auf die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.

Im deutschen Steuerrecht gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Steuerarten, die für Unternehmen relevant sein können. Grob lassen sich diese in drei Kategorien einteilen: Steuern auf Ertrag, Abgaben auf Verbrauch und Steuern auf Substanz.

Steuern auf Ertrag

Die bedeutendsten Ertragsteuern für Unternehmen sind die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.

  • Einkommensteuer: Die Einkommensteuer ist die zentrale Ertragsteuer für Personenunternehmen wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Sie bemisst sich nach dem persönlichen Einkommen des Unternehmers, das neben den Einkünften aus dem Gewerbebetrieb auch andere Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen umfassen kann. Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, d.h. der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen an.

  • Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer ist das Pendant zur Einkommensteuer bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG. Besteuert wird hier nicht das Einkommen der Gesellschafter, sondern der Gewinn der Gesellschaft selbst. Der Körperschaftsteuersatz liegt aktuell bei 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag.

  • Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist eine zusätzliche Ertragsteuer, die von Gewerbebetrieben an die Gemeinden zu entrichten ist. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der ausgehend vom körperschaft- bzw. einkommensteuerlichen Gewinn unter Berücksichtigung verschiedener Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die konkrete Höhe der Gewerbesteuer hängt vom individuellen Hebesatz der Gemeinde ab.

Abgaben auf Verbrauch

Die bedeutendste Verbrauchsteuer ist die Umsatzsteuer. Sie wird auf nahezu alle Lieferungen und Leistungen erhoben, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt erbringt. Der Regelsteuersatz beträgt 19%, für bestimmte Güter und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Satz von 7%.

Eine Besonderheit der Umsatzsteuer ist der Vorsteuerabzug. Unternehmen können die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer den Endverbraucher belastet und für Unternehmen in der Regel eine durchlaufende Position darstellt. Eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung und -aufbewahrung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Steuern auf Substanz

Substanzsteuern knüpfen nicht an Erträge oder Umsätze an, sondern an das Vermögen eines Unternehmens. Dazu gehören die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Vermögensteuer.

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt an, wenn Betriebsvermögen im Wege der Erbfolge oder durch Schenkung übertragen wird. Für Unternehmensnachfolgen sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen vor, um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem bzw. Erblasser und Erben.

  • Vermögensteuer: Die Vermögensteuer knüpft an das Gesamtvermögen einer Person oder Gesellschaft an. Sie wird in Deutschland zwar seit 1997 nicht mehr erhoben, ist aber nach wie vor im Grundgesetz verankert. Immer wieder gibt es politische Diskussionen über eine mögliche Wiedereinführung der Vermögensteuer.

Unternehmerische Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Für Unternehmen ist es von großer Bedeutung, die steuerlichen Konsequenzen ihres Handelns möglichst genau zu kennen und in ihre Planung einzubeziehen. Denn die Steuerlast ist ein wesentlicher Kostenfaktor, der die Liquidität und Rentabilität eines Unternehmens unmittelbar beeinflusst.

Gleichzeitig eröffnet das Steuerrecht aber auch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast legal zu optimieren. Ansatzpunkte hierfür finden sich in nahezu allen unternehmerischen Entscheidungsfeldern - von der Rechtsformwahl über die Finanzierungsstruktur bis hin zur Nachfolgeplanung.

Eine sorgfältige Steuerplanung unter Einbeziehung von Experten kann dabei helfen, Steuerfallen zu vermeiden und Einsparpotenziale zu heben. Dabei gilt es stets, betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Denn nicht immer ist die steueroptimale Lösung auch unternehmerisch sinnvoll.

Ein besonderes Augenmerk sollten Unternehmen auch auf die korrekte und termingerechte Erfüllung ihrer steuerlichen Deklarations- und Zahlungspflichten legen. Denn Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten können empfindliche Straf- und Bußgelder nach sich ziehen.